Aufruf
an die Tornado-Piloten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 am Atombombenstandort Büchel
zur Verweigerung der Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe
On-line gesetzt am 9. Juni 2020
zuletzt geändert am 14. Juni 2020

Erneut wird die Frage der nuklearen Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland öffentlich diskutiert. Neue Atombomber sollen angeschafft werden, da die Tornados ab 2025 ausgemustert werden. Sie als Pilotinnen/Piloten sollen im Ernstfall die Atombomben von Büchel über Zielgebiete abwerfen, die gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten werden – mit alten Tornados oder neuen F-18-Bombern.

Atomwaffeneinsätze sind jedoch völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Damit sind auch die Bereithaltung von Atombomben und alle unterstützenden Vorbereitungsleistungen für deren mögliche Einsätze rechtswidrig. Rechtswidrige Befehle dürfen weder erteilt noch befolgt werden.

Wir appellieren an Sie, Ihren Vorgesetzten gegenüber zu erklären, dass Sie sich an der Unterstützung der nuklearen Teilhabe aus Gewissensgründen nicht mehr beteiligen wollen.

Die nukleare Teilhabe ist völkerrechts- und damit zugleich grundgesetzwidrig (Art. 25 GG):

 Die Bundesrepublik hat sich als Nichtnuklearwaffenstaat im Atomwaffensperrvertrag verpflichtet, Atomwaffen „von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“ (Art. II NVV).
 Jeder Atomwaffeneinsatz verstößt gegen die Genfer Konventionen/Zusatzprotokolle zur Geltung des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten.
 Jeder Atomwaffeneinsatz ist laut Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 9. Juli 1996 generell verboten.
 Gemäß „Taschenkarte“ der Bundeswehr (Ausgabe 2008) ist deutschen Soldatinnen und Soldaten der Einsatz atomarer Waffen gemäß humanitärem Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verboten.

Hinzu kommt, dass die Nuklearstrategie der NATO den Ersteinsatz von Atomwaffen nicht ausschließt. Zusätzlich erhöhen die Kündigung erreichter Abrüstungsvereinbarungen und die Produktion neuer „Mini-Nukes“, die die Einsatzschwelle senken, die Atomkriegsgefahr. Die neuen strategischen Gedankenspiele über einen begrenz- und gewinnbaren Atomkrieg übersehen die nahezu unaufhaltsame Eskalationsspirale im nuklearen Ernstfall. Die weltweit gelagerten Atomwaffenarsenale können die Menschheit mehrfach auslöschen. Jeder Atomkrieg würde unzählige Menschenleben durch Druckwellen, Feuerstürme und nukleare Strahlung auf grausame Weise auslöschen und zumindest große Teile der Erde unbewohnbar machen. Auch ein „begrenzter“ Atomkrieg hätte weltweit katastrophale Auswirkungen auf Atmosphäre, Klima und Gesundheit der eventuell Überlebenden (nuklearer Winter).

Da der Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungs-Vertrag) das in Artikel VI. angestrebte Ziel – vollständige nukleare Abrüstung – nach über 50 Jahren nicht erreicht hat, muss die Bundesrepublik die nukleare Teilhabe in der NATO beenden und dem neuen Atomwaffen-Verbotsvertrag der UNO beitreten – so fordert es die Friedensbewegung. Sie als Pilotinnen und Piloten können Ihre direkte Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aufkündigen und so dazu beitragen, dass in einem ersten Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt die Atomwaffen aus der Bundesrepublik abgezogen werden.

Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker dazu auf, sich eindeutig und mit aller Kraft gegen neue Atombomber, für den Abzug der Atombomben aus Büchel und für die weltweite Ächtung aller Atomwaffen einzusetzen!

V.i.S.d.P.: Armin Lauven, Martin Singe, Pax-Christi-Gruppe Bonn, In der Maar 40, 53175 Bonn