1. Definition
Die gewaltfreie (direkte) Aktion ist eine kämpferische Methode, Konflikte auszutragen. Angewandt wird sie in Situationen, in denen es nicht möglich zu sein scheint, auf dem Wege der Verhandlungen, der Wahlen und Abstimmungen einen Konsensus über die soziale Gerechtigkeit und die dafür erforderlichen sozialen Wandlungen herzustellen. Die gewaltfreie Aktion hat das Ziel, in ihrem Verlauf die psychischen und sozialen Bedingungen zu schaffen, unter denen dann doch über Verhandlungen und demokratische Abstimmungen die sozialen Verhältnisse gerecht geregelt werden können. Die gewaltfreie Aktion wird eingesetzt in Konkurrenz zu gewaltsamen Methoden, von denen sie sich äusserlich dadurch unterscheidet dass die Träger der gewaltfreien Aktion weder Personen festhalten oder verletzen, noch Sachen, die nicht legal ihr persönliches Eigentum sind, zerstören, noch die Ausübung unmittelbar lebenswichtiger Dienstleistungen oder die Herstellung und Verteilung lebensnotwendiger Gitter verhindern. Die Ablehnung von Sachbeschädigungen ist in gewaltfreien Kampagnen weniger streng als die Ablehnung der Verletzung von Personen, da Sachschäden sich häufig wieder gut machen lassen und durch sie nicht immer schwer revidierbare Feindbilder aufgebaut werden.
Sachbeschädigungen sind spätestens dann nicht mehr mit einer gewaltfreien Grundhaltung zu vereinbaren, wenn in ihrem Verlauf Personen verletzt werden können. Sie sollten in all den Fällen vermieden werden, in denen der emanzipatorische Charakter der Zerstörung einer breiten Öffentlichkeit nicht unmittelbar einsichtig ist. Diese beiden Beschränkungen für Sachbeschädigungen im Rahmen gewaltfreier Kampagnen haben praktisch zur Folge, dass "Gewalt gegen Sachen" sorgfältig vermieden wird. Bei Go-ins sind aber zuweilen begrenzte Sachbeschädigungen - wie die gewaltsame Öffnung einer Tür oder das Eindrücken einer Glasscheibe - unausweichlich. Streng gewaltfreie Gruppen indischer Satyagrahis und gewaltfreie Atomwaffengegner haben - in aller Offentlichkeit - Stacheldrahtzäune - gewissermaßen Symbole des gegnerischen Systems - niedergerissen. Dies waren aber nicht spontane und anonyme Zerstörungen einer Menge, sondern sorgfältig geplante Handlungen ausgewählter und verantwortlicher Gruppen.
In ihrer geistigen Grundhaltung unterscheidet sich die gewaltfreie Aktion von den Methoden der gewaltsamen Konfliktaustragung dadurch, dass man seinem Kontrahenten ohne persönlichen Hass begegnet und ihm auch nicht unbedingt den eigenen Willen aufzuzwingen, wohl aber klarzumachen versucht, daß man die eigene Position als in Gewissen und Vernunft begründet betrachtet und nur Argumenten, nicht aber Gewalt weichen werde. Diese Haltung gegenüber Einzelpersonen und Gruppen hat Gandhi als „Satyagraha" (Festhalten an der Wahrheit) bezeichnet und darin das indische Synonym für das englische „nonviolent resistance” gesehen. In der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung hat die gewaltfreie Aktion dann über das bei Gandhi noch mehr defensiv verstandene „Festhalten an der Wahrheit’ in der Form der „direkten Aktion’ die Funktion von offensiver Darstellung sozialer Mißstände und sozialer Forderungen angenommen.
2. Methoden
Die Kampftechniken der gewaltfreien Aktion lassen sich nach dem Grad ihres direkten Eingriffs in soziale Bezüge gliedern. Protestdemonstrationen in der Form von öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Mahnwachen, den Konflikt darstellenden Happenings oder Hungerstreiks führen selbst nicht unmittelbar soziale Veränderungen herbei, sondern wollen „eine Streitfrage so dramatisieren, daß sie nicht länger ignoriert werden kann" (M. L. King) und gleichzeitig eine konstruktive Alternative zum angegriffenen Zustand aufzeigen.
Dagegen suchen die Methoden der legalen Nichtzusammenarbeit und der legalen Rolleninnovation in das bestehende soziale System durch Maßnahmen der Verweigerung und der Rollenschöpfung so einzugreifen, daß zwar das bekämpfte soziale System in seinem Funktionieren stark beeinträchtigt wird, die Toleranzgrenze der Legalität aber nicht überschritten wird. Als Kampfmaßnah men kommen hier die Ablehnung und Verweigerung von Ehrungen, soziale und wirtschaftliche Boykottmaßnahmen, die Ablehnung von Stellenangeboten und die Arbeitsniederlegung, im äussersten Falle sogar die zeitweilige Auswanderung in Frage. Diese Kampfmaßnahmen können in ein soziales System schon so direkt eingreifen dass es in seiner bisherigen Struktur funktionsunfähig wird und der Gegner sich zu Verhandlungen über Strukturänderungen gezwungen sieht. Seine Neigung zum Nachgeben oder auch nur zur Anpassung kann dadurch noch gesteigert werden, dass die Träger der gewaltfreien Aktion im Rahmen der legalen Möglichkeiten schon ihren Gerechtigkeitsvorstellungen gemäße soziale Rollen ausüben, etwa in der Form des “aktiven Streiks” an den Hochschulen. Die Einrichtung sozialkritischer Parallelinstitutionen zu den etablierten Institutionen ist vielleicht der wichtigste Bereich der legalen Rolleninnovation. Diesem Bereich sind im Verlauf einer gewaltfreien Kampagne auch der Aufbau der Kampforganisation, die Kommunikation mit anderen Organisationen, die Herausgabe von Flugblättern und Zeitschriften und die Einrichtung von Bildungsstätten, in denen die Aufständischen sich auf die angestrebten sozialen Rollen vorbereiten, zuzurechnen.
Die Methoden des zivilen Ungehorsams und der zivilen Usurpation gelten als schärfste Kampfmaßnahmen der gewaltfreien Aktion. Sie wurden von Gandhi als „vollwertiger Ersatz für den bewaffeten Aufstand" bezeichnet. Unter zivilen Ungehorsam versteht man das offene Übertreten von ungerechten Gesetzen mit dem Ziel, die Regierung zur Revision oder zur Abschaffung dieser Gesetze zu zwingen. So wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in mehreren Ländern - zum Teil mit Erfolg - durch zivilen Ungehorsam zu erkämpfen gesucht.
Häufig besteht die Gesetzesübertretung nicht allein in einer Unterlassungshandlung, sondern in der gesetzwidrigen Intervention in ein soziales System.
Beispiele hierfür sind die aus den USA eingeführten Kampftechniken des Go-ins, des Sit-ins, des Massensitzstreiks auf Straßen, der Besetzung und Umfunktionierung bestimmter Institutionen. Wenn dieser intervenierende Ungehorsam in "ziviler" Form erfolgt, kann man von einer zivilen Usurpation sprechen, in der Aufständische soziale Rollen ergreifen, die ihnen legal nicht zustehen.
Gelingt es nach umfassenden organisatorischen Vorbereitungen, Massen zur zivilen Usurpation zu bewegen, entsteht neben der etablierten Regierung eine zivile, gewaltfreie - Gegenmacht. Wenn diese innerhalb kurzer Zeit die große Mehrheit der Bevölkerung aktiv für sich zu engagieren und die Regierung zum Verhandeln und zum Rücktritt zu zwingen vermag, wird man von einer gewaltfreien Revolution sprechen können.
3. Historischer Hintergrund und Strategie
Die Wirkung gewaltfreier Aktionen ist bei ihren Praktikern bisher immer vor einem jeweils bestimmten kulturellen und materiellen Hintergrund gesehen worden. Darum muss die Strategie im historischen Bezug gesehen werden,
Die gewaltfreie Aktion wurde in ihrer Theorie und als Instrument demokratischer “Macht von unten" (M. L. King) erst im 20. Jahrhundert entwickelt - als Antwort auf die Entwicklung der modernen Waffentechnik, die manipulative Vermacht etablierter Gruppen und die diktatorisch-bürokratische Entwicklung gewaltsamer sozialistischer Revolutionen.
Als bedeutende Theoretiker und Organisatoren sind vor allem der Inder Mohandas K. Gandhi (1869-1948) und der Amerikaner Martin Luther King (1929-1968) zu nennen. Gandhi - wollte mit seinen Satyagraha-Aktionen sein Ziel des “Sarvodaya" (Wohlfahrt für alle bzw. Aufhebung des entfremdeten Daseins durch alle) nicht nur für Indien, sondern für die ganze Welt erreichen. Auch King sah den Kampf der amerikanischen Neger um soziale Gerechtigkeit nicht isoliert, sondern als Modell für ein weltweites Ringen um Frieden und Gerechtigkeit, wie er dies insbesondere in seiner Friedensnobelpreisrede im Dezember 1964 ausführte. Mit dem Begriff gewaltfreie Aktion verbinden heute die Gruppen, die mit Gandhis und Kings Theorie und Praxis sympathisieren eine neue Revolutionstheorie in welcher die soziale, politische und moralische Revolution simultan und nicht nacheinander erfolgen soll. Sofern überhaupt Prioritäten gesetzt werden, stehen der moralische bzw, kulturelle und der soziale Wandel vor der Übernahme der Exekutivfunktionen. Damit stellen sich die Vertreter der gewaltfreien (revolutionären) Aktion in deutlichen Gegensatz zur leninistisch-maoistischen Revolutionspraxis, welche der politischen Machtergreifung das eindeutige Primat gibt.
Tendenziell sozialrevolutionäre Gruppen, die sich ausdrücklich für gewaltfreie Aktionen aussprechen, finden sich heute in fast allen Ländern der Erde. Am meisten Einfluß hat die Theorie der gewaltfreien Aktion jeweils auf die "linken" Gruppierungen der hinduistischen, buddhistischen, jüdischen und christlichen Glaubensgemeinschaften. Internationale Organisationen, welche ihre Mitglieder auf den gewaltfreien Einsatz verpflichten und die auch wesentliche Beiträge für die Entwicklung und Verbreitung der Theorie der gewaltfreien Aktion geleistet haben, sind die International Fellowship of Reconciliation (Internationaler Versöhnungsbund), die War Resisters’ International und die Society of Friends (Quäker). Diese Organisationen haben auch deutsche Zweige. Amnesty International, eine internationale Organisation zur Betreuung politischer Gefangener, fördert den Gedanken der gewaltfreien Aktion insofern, als sie mehrheitlich von Befürwortern der gewaltfreien Aktion getragen wird und nur politische Gefangene adoptiert, die Gewalttaten weder begangen noch zu solchen aufgerufen haben.
Beispiele gewaltfreier Aktionen hat es in der Geschichte immer wieder gegeben, und sie lassen sich selbst in der mythischen Vorgeschichte noch feststellen, ihre Zahl und ihr Umfang haben jedoch im 20. Jahrhundert sprunghaft zugenommen. In der modernen industriellen Gesellschaft schadet die gewaltsame Störung der komplizierten, interdependenten Lebenstechnik allen Kontrahenten in unerträglicher Weise, und die etablierten Gruppen verfügen häufig, wenn nicht über ein Waffenmonopol, so doch über eine überlegene Bewaffnung. Die Allgemeingültigkeit dieser materiellen Bedingungen ist auch der Hauptgrund dafür, daß zur gewaltfreien Aktion in innen- und außenpolitischen Konflikten, in Formaldemokratien und in Diktaturen gegriffen wurde. Der amerikanische Soziologe Gene Sharp hat 84 Kampagnen, in denen eine Partei immer oder zeitweise gewaltlose Kampftechniken einsetzte, untersucht. Ohne schon den Anspruch auf ein umfassende Untersuchung des Phänomens zu erheben, stellte er fest: 48 Fälle stammten aus dem Westen (einschl. Rußlands und Lateinamerikas), 24 aus dem Osten, 9 aus Afrika, 3 waren international. Ungefähr 40 Prozent der Aktionen fanden in Formaldemokratien statt, 60 Prozent richteten sich gegen Diktaturen (einschließlich der sog, totalitären Regime). Nur in 9 von 84 Fällen waren die Führer und Teilnehmer Pazifisten, Gegenstände der Konflikte waren häufig koloniale Ausbeutung, rassische Diskriminierung, Einschränkung der Religionsfreiheit, der Ausschluß vom politischen Willensbildungsprozeß und die ungerechte Verteilung von Gütern und Dienstleistungen.
Die Theorie und Praxis der gewaltfreien, direkten Aktion ist in Europa seit 1958 durch die Märsche und Sitzproteste der Atomwaffengegner und seit 1967 durch die studentischen Demonstrationen zum Gegenstand aktueller Diskussion geworden. Während sich die Atomwaffengegner streng an eine gewaltfreie Strategie hielten, orientierten sich die Studenten mit ihren experimentellen Regelverletzungen häufig an den Guerillamethoden revolutionärer Befreiungskriege. Dies führte zu einer Diskrepanz zwischen einer Praxis der meist gewaltlosen Aktion und einer Theorie der Bereitschaft zur revolutionären Gewaltanwendung. Gewaltfreie Aktionen wurden als grundsätzlich legal mißverstanden und als systemstabilisierend denunziert. Diese Fehlinterpretation ist darauf zurückzuführen, daß die gewaltfreien Aktiven in der von Herbert Marcuse kritisierten „repressiven Toleranz" nicht unbedingt eine Infamie, sondern einen taktischen Vorteil erblicken, darum den vorhandenen Toleranzspielraum maximal zu nutzen suchen und in der provokativen Regelverletzung nicht eo ipso schon eine revolutionäre Tat sehen. Das Spektrum der gewaltfreien Aktion bezieht aber auch den Bereich der Illegalität ein, Der zivile Ungehorsam unterscheidet sich jedoch von der provokatorischen Regelverletzung dadurch, daß er sorgfältig durch ein übergeordnetes positives Recht oder durch die Berufung auf das Naturrecht und die Freiheit des Gewissens legitimiert wird. “Zivil’ ist der Ungehorsam dann, wenn er - wie Gandhi im Februar 1922 nach mißlichen Erfahrungen definierte - „höflich, wahrheitsliebend, bescheiden, klug, hartnäckig, doch wohlwollend, nie verbrecherisch und haßerfüllt" erfolgt. Bemerkenswertester Unter- schied des zivilen Ungehorsams zur provokatorischen, potentiell gewaltsamen Regelverletzung ist, daß sich die zivilen Ungehorsam Leistenden den Sanktionen ihrer Gegner auf keinen Fall gewaltsam widersetzen und sich ihnen - in der Regel - auch nicht durch Täuschung zu entziehen suchen.
Gewaltsame Kampftechniken, Notwehr und Täuschung werden abgelehnt, weil sie bei den Trägern der Aktion, ihren Gegnern und den Beobachtern unerwünschte Reaktionen auslösen. Die von Frantz Fanon behauptete emanzipatorische Wirkung der Gewaltanwendung wird bestritten, da systematische Gewaltanwendung eine Befreiungsorganisation zu hierarchischen Strukturen, zur Untergrundarbeit und zur Einübung in ein immer waches Mißtrauen zwingt - und so nach dem Abschluß der Kampfhandlungen diktatorische und nicht demokratische Strukturen vorhanden sind.
Gewaltanwendung wird ferner abgelehnt, weil sie bei einem mächtigen Gegner in der Regel zur Eskalation der gegenseitigen Gewaltanwendung und zur extremen Steigerung der Opfer führt. In einem gewaltfreien Verhalten wird keine Garantie für einen Repressionsverzicht des Gegners gesehen: man rechnet jedoch damit, dass aufs Ganze gesehen die Opfer eines Befreiungskampfes geringer sind, wenn selbst auf extrem gewaltsame Repression immer gewaltfrei geantwortet und so dem Gegner keine zusätzliche Legitimation für seine Unterdrückungsmaßnahmen geboten wird. (Der indische Unabhängigkeitskampf mit gewaltfreien Methoden kostete - einschließlich der englischen Reaktion auf vereinzelte indische Gewaltakte - etwa 8000 Menschenleben; der algerische Unabhängigkeitskrieg im Anschluß an die blutige Unterdrückung einer gewaltlosen Demonstration in Sétif im Mai 1945 kostete etwa 150 000 bis 200 000 Menschenleben, bei einer etwa 30 mal kleineren Gesamtbevölkerung.) Schließlich werden Gewaltmethoden abgelehnt, weil man in den Gegnern nicht beati possedentes, sondern unfreie, sich selbst entfremdete Menschen sieht. Das gewaltfreie Verhalten soll hier die übergreifende Solidarität mit den Gegnern als Menschen zum Ausdruck bringen. Die Überzeugungskraft einer gewaltfreien Aktion hängt jedoch nicht allein von der Opferbereitschaft ihrer Träger, sondern auch davon ab, dass die von ihnen angebotene Alternative zu dem bestehenden ungerechten System aller Wahrscheinlichkeit nach auch den angegebenen Zwecken dient. Zum Experimentieren mit den angebotenen neuen Strukturen können die Angegriffenen meist aber auch erst dann gebracht werden, wenn durch gewaltfreie Aktionen das bestehende System am Funktionieren gehindert und das neue System durch Rolleninnovation und Rollenusurpation teilweise schon praktiziert wird.
Bei gewaltfreien Aktionen muß während der ganzen Kampagne mit Repressionsmaßnahmen und der Organisation einer faschistoiden Gegenbewegung (backlash) gerechnet werden. Deren Verhinderung oder Hemmung ist eine wichtige strategische Aufgabe. Gewaltfreie Kampagnen suchen im Unterschied zu Guerillakriegen eine Polarisierung gesellschaftlicher Gruppen zu vermeiden und eine immer breitere Gruppe von Mitläufern und Sympathisanten zu gewinnen.
4. Gewaltfreie Verteidigung
Die Möglichkeit, Demokratien mit gewaltfreien Methoden gegen Konterrevolutionen, Staatsstreiche und Aggressionen zu verteidigen, wurde zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg erstmals erörtert, seit Ende des Zweiten Weltkrieges zu der Konzeption der "Sozialen Verteidigung" (Civilian Defence) entwickelt. Nach dieser Konzeption sollen nicht länger Grenzen und Territorien von Soldaten mit Waffengewalt verteidigt, sondern sollen soziale Institutionen von Zivilisten mit gewaltfreien Kampftechniken - vor allem der Nichtzusammenarbeit und der Protestdemonstration - vor der Kontrolle durch aggressive Mächte bewahrt werden. Das Konzept der „Sozialen Verteidigung" entstand, indem pazifistische Sozialwissenschaftler und von der Waffenentwicklung provozierte Strategieforscher spontane Erfahrungen mit dem zivilen Widerstand gegen den Kapp-Putsch von 1920 und die Ruhrbesetzung von 1923 und gegen die deutsche Besatzungsmacht in Dänemark und Norwegen im Zweiten Weltkrieg zu einem selbständigen Verteidigungskonzept entwickelten. Die Ergebnisse dieser Forschungen haben im August 1968 durch den gewaltlosen Widerstand der Tschechoslowaken gegen die Aktion der 5 Warschauer Pakt-Staaten breiteres Aufsehen erregt, und die „Soziale Verteidigung” ist als Ergänzung und Alternative zur militärischen Verteidigung- ein Gegenstand der Friedens- und Konfliktforschung und der öffentlichen Diskussion in den demokratischen Mitgliedstaaten der NATO und einigen neutralen Staaten geworden. In Österreich, wo der Staatsvertrag über die Neutralität moderne Raketenwaffen verbietet und wo darum der Nutzen der konventionellen Verteidigungsanstrengungen besonders stark bezweifelt wird, hat die Konzeption der Sozialen Verteidigung auch in den etablierten Parteien schon Resonanz gefunden.
Die soziale Verteidigung ist als eine Synthese der gradualistischen und der unilateralen Abrüstung einerseits und der Abschreckungsstrategie andererseits begriffen worden. Vom Gradualismus übernimmt sie den Gedanken des schrittweisen Vorgehens. Die Umrüstung auf soziale Verteidigung soll nicht bei den Supermächten, sondern bei den neutralen Staaten und den Randstaaten der Militärblöcke beginnen. Sie hat jedoch nicht zur Bedingung, daß die bisherigen militärischen Gegner durch Abrüstungs- und Entspannungspolitik den Umrüstungsvorgang honorieren; insofern handelt es sich um eine unilaterale Konzeption. Von den herkömmlichen unilateralen Abrüstungskonzeptionen eines primär moralisch begründeten Pazifismus unterscheidet sie sich jedoch dadurch, daß sie kein Machtvakuum entstehen lassen will und militärische Macht durch die zivile Macht der widerstandsbereiten Bevölkerung ersetzt. Durch diese demonstrative Widerstandsbereitschaft soll dem potentiellen Aggressor klargemacht werden, daß die Kosten eines Angriffes für ihn weit größer sein werden als ein möglicher Gewinn. Durch eine vollständige Umrüstung auf soziale Verteidigung verwandelt sich die potentiell aggressive, militärische Abschreckungsstrategie in eine unmißverständlich defensive Warnungsstrategie, welche die Voraussetzungen für eine friedliche Koexistenz schafft.
Dieser Text erschien in gewaltfreie aktion, Vierteljahreshefte für Frieden und gerechtigkeit.
1. Jahrgang - Heft 1/2 - Dezember 1969